Information der Öffentlichkeit nach § 8a der 12. BImSchV

Für die LCP Leuna Carboxylation Plant GmbH, die sich auf dem Chemiestandort Leuna befindet, gelten die Vorschriften der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV). Aufgrund der im Betriebsbereich verwendeten und gelagerten gefährlichen Stoffe ordnet sich die LCP Leuna Carboxylation Plant GmbH in einen Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV ein-Durch die Überschreitung der Mengenschwellwerte Spalte 4 bei der Gefahrenkategorie H2 – akut toxisch, Kategorie 2 und 3 – unterliegt die Carboxylierungsanlage den Grundpflichten der Störfallverordnung. Auf der Grundlage dieser Zuordnung ist die LCP Leuna Carboxylation Plant GmbH verpflichtet, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit auch auf elektronischem Wege zugänglich zu machen. Bitte besuchen Sie dazu auch die „Informationsbroschüre der Öffentlichkeit des Chemiestandortes Leuna“: https://www.infraleuna.de/fileadmin//infraleuna/downloads/Information_der_Oeffentlichkeit_d.pdf

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele erreichen!